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   BGH, 07.07.1983 - I ZR 115/81   

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https://dejure.org/1983,1761
BGH, 07.07.1983 - I ZR 115/81 (https://dejure.org/1983,1761)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1983 - I ZR 115/81 (https://dejure.org/1983,1761)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1983 - I ZR 115/81 (https://dejure.org/1983,1761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Diskussion um Recht auf gleiche Behandlung im Wettbewerbsrecht - Verkauf von konzernfremden Waren - Wettbewerbsverbot eines Eigenhändlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - japanische Zweitmarke II -, AA des VH, wichtiger Grund bei Konkurrenztätigkeit, Wettbewerb des VH, Übernahme einer konkurrierenden Zweitvertretung, Zurechnung der Wettbewerbstätigkeit einer GmbH, die von der Ehefrau und dem Sohn des HV gehalten wird, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 86 Abs. 1, § 89b Abs. 2 Nr. 2
    Ausschluß des Ausgleichsanspruchs wegen Übernahme einer Zweitvertretung durch einen Eigenhändler

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2101
  • MDR 1984, 286
  • BB 1984, 166
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.04.1976 - I ZR 60/75

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Kündigung des Vertragsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - I ZR 115/81
    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die gleichzeitige Vertretung eines Konkurrenzunternehmens durch den Handelsvertreter in aller Regel einen schweren Verstoß gegen die dem Handelsvertreter obliegenden Treuepflichten darstellt und deshalb grundsätzlich die außerordentliche Kündigung rechtfertigt (vgl. BGHZ 42, 59, 61 m.w.N.; BGH LM § 89 a Nr. 11; BGH, Urt. v. 14.4.1976 - I ZR 60/75 - S. 5).

    Das Berufungsgericht hat aber rechtsirrig unberücksichtigt gelassen, daß gleichwohl bei gleicher Sachlage, insbesondere bei gleicher Wettbewerbssituation, zu prüfen ist, ob die Interessen des Unternehmers durch die Zweitvertretung eines Handelsvertreters tatsächlich beeinträchtigt werden (BGH, Urt. v. 14.4.1976 - I ZR 60/75 -).

  • BGH, 06.12.1962 - KZR 4/62

    Bonbonniere - Verhältnis des Wettbewerbsverbots eines OHG-Gesellschafters zu § 1

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - I ZR 115/81
    Denn die Frage der kartellrechtlichen Wirksamkeit stellt sich grundsätzlich nicht nur bei einem aus einer ausdrücklichen Vertragsklausel, sondern auch bei einem aus dem Gesetz hergeleiteten vertraglichen Wettbewerbsverbot (vgl. BGHZ 38, 306, 316; 70, 331, 335 [BGH 21.02.1978 - KZR 6/77]- Gabelstapler-Vermietung).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 254/62

    Treuepflicht des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - I ZR 115/81
    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die gleichzeitige Vertretung eines Konkurrenzunternehmens durch den Handelsvertreter in aller Regel einen schweren Verstoß gegen die dem Handelsvertreter obliegenden Treuepflichten darstellt und deshalb grundsätzlich die außerordentliche Kündigung rechtfertigt (vgl. BGHZ 42, 59, 61 m.w.N.; BGH LM § 89 a Nr. 11; BGH, Urt. v. 14.4.1976 - I ZR 60/75 - S. 5).
  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 185/75

    Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - I ZR 115/81
    Schließlich ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn das Berufungsgericht gemeint hat, die Klägerin habe, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen, die von der Beklagten verursacht worden waren, auf die Zweitvertretung angewiesen war, selbst den Vertrag aufkündigen und für die Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs den Nachweis führen können, daß die Beklagte für die Kündigung begründeten Anlaß im Sinne des § 89 b Abs. Satz 1 HGB gegeben habe (vgl. dazu BGHZ 68, 340, 346, 347).
  • BGH, 21.02.1978 - KZR 6/77

    Verhältnis des Wettbewerbsverbots gem. § 112 HGB zu § 1 GWB

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - I ZR 115/81
    Denn die Frage der kartellrechtlichen Wirksamkeit stellt sich grundsätzlich nicht nur bei einem aus einer ausdrücklichen Vertragsklausel, sondern auch bei einem aus dem Gesetz hergeleiteten vertraglichen Wettbewerbsverbot (vgl. BGHZ 38, 306, 316; 70, 331, 335 [BGH 21.02.1978 - KZR 6/77]- Gabelstapler-Vermietung).
  • BGH, 28.01.1971 - VII ZR 95/69

    Handelsvertreter - Vergünstigung - Gleichberechtigung - Gebietswegnahme -

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - I ZR 115/81
    Ein Anspruch des Handelsvertreters auf gleiche Behandlung besteht insoweit nicht (vgl. BGH WM 1971, 561, 562).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85

    Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers

    Es ist dabei der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt, nach der dem Eigenhändler ein Ausgleichsanspruch zuzubilligen ist, wenn zwischen diesem und dem Lieferanten ein Rechtsverhältnis besteht, das sich nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung erschöpft, sondern den Eigenhändler aufgrund vertraglicher Abmachungen so in die Absatzorganisation seines Lieferanten eingliedert, daß er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat und er verpflichtet ist, bei Vertragsbeendigung seinem Lieferanten seinen Kundenstamm zu übertragen, so daß sich der Lieferant die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (BGHZ 29, 83; 34, 282; 68, 340; 93, 29, 59; Urt. v. 25. März 1982 - I ZR 146/80, NJW 1982, 2819; Urt. v. 14. April 1983 - I ZR 20/81, NJW 1983, 2877; Urt. v. 7. Juli 1983 - I ZR 115/81, NJW 1984, 2101).

    Hiervon ist auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bisher ständig ausgegangen, wonach auch § 89 b Abs. 3 Satz 2 HGB (Urt. v. 7. Juli 1983 - I ZR 115/81, NJW 1984, 2101, 2102) und § 89 b Abs. 4 Satz 1 HGB (Urt. v. 6. Februar 1985 - I ZR 175/82, NJW 1985, 3076) entsprechend auf die Rechtsbeziehungen des Eigenhändlers anzuwenden sind.

  • OLG München, 11.08.1993 - 7 U 2011/93

    Wirksamkeit des in den AGB enthaltenen Verbots einer Nebenbeschäftigung bei

    Mit einem Versicherungsvertreter kann in AGB vereinbart werden, daß das Betreiben von Nebengeschäften ohne Zustimmung der Versicherung unzulässig ist und einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt (vgl. hierzu BGH, DB 1990, 2585 und 1984, 555).

    Auch ohne vertragliche Regelung ist anerkannt, daß Vertragsverstöße eines Handelsvertreters der in Nr. 6 des Vertrags geregelten Art, närtlich etwa die gleichzeitige Vertretung eines Konkurrenzunternehmens, in aller Regel einen schweren Verstoß gegen die handelsvertreterliche Treuepflicht darstellen und deshalb grundsätzlich die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (vgl. BGH NJW 84, 2101, 2102).

    Im übrigen sind durch die Interessen der Beklagten tatsächlich beeinträchtigz worden (vgl. BGH NJW 84, 2101, 2102; BB 88, 1772), so daß sie zu einer Genehmigung nicht verpflichtet gewesen wäre.

  • BGH, 29.04.1993 - I ZR 150/91

    Ausgleichsanspruch des Vertrags-/Eigenhändlers wegen Alters oder Krankheit

    Liegen - wovon im Revisionsverfahren mangels entgegenstehender Feststellungen des Berufungsgerichts zugunsten des Klägers auszugehen ist - die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung des § 89 b Abs. 1 HGB auf das Vertragsverhältnis des Eigenhändlers vor, so besteht wegen der wirtschaftlich vergleichbaren Lage zwischen Eigenhändler und Handelsvertreter kein Anlaß, beide im Fall der Vertragsbeendigung wegen Krankheit unterschiedlich zu behandeln, so daß auch § 89 b Abs. 3 Satz 1 Altern. 2 HGB (a.F.) entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.7. 1983 - I ZR 115/81, WM 1984, 38 = NJW 1984, 2101; Urt. v. 2.7. 1987 - I ZR 188/85, ZIP 1987, 1383, 1385 - jeweils zu § 89 b Abs. 3 Satz 2 HGB a.F.; vgl. auch BGH, Urt. v. 6.2. 1985 - I ZR 175/82, ZIP 1985, 798 = NJW 1985, 3076 - zu § 89 b Abs. 4 Satz 1 HGB), sofern die persönlichen Umstände - wie nach dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt - in der Person des Inhabers der Einzelfirma gegeben sind (vgl. OLG Hamburg, HVuHM 1986, 788; KG, HVuHM 1989, 136).
  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 175/82

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Eigenhändlers

    Der Senat hat demzufolge die entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 89 b Abs. 3 Satz 2 HGB, wonach der Ausgleichsanspruch im Falle der Kündigung wegen eines schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters ausgeschlossen ist, ebenfalls nicht davon abhängig gemacht, ob der Vertragshändler im Einzelfall schutzbedürftig ist (Urt. v. 07.07.1983 - I ZR 115/81, NJW 1984, 2101).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 189/85

    Klage eines Vertragshändlers für Personenkraftwagen auf Zahlung eines

    Es ist dabei der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt, nach der dem Eigenhändler ein Ausgleichsanspruch zuzubilligen ist, wenn zwischen diesem und dem Lieferanten ein Rechtsverhältnis besteht, das sich nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung erschöpft, sondern den Eigenhändler aufgrund vertraglicher Abmachungen so in die Absatzorganisation seines Lieferanten eingliedert, daß er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat und er verpflichtet ist, bei Vertragsbeendigung seinem Lieferanten seinen Kundenstamm zu übertragen, so daß sich der Lieferant die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (BGHZ 29, 83; 34, 282; 68, 340; 93, 29, 59; Urt. v. 25.3.1982 - I ZR 146/80, NJW 1982, 2819; Urt. v. 14.4.1983 - I ZR 20/81, NJW 1983, 2877; Urt. v. 7.7.1983 - I ZR 115/81, NJW 1984, 2101).
  • BGH, 22.03.1984 - I ZR 213/81

    Hauptvertragshändler für Kraftfahrzeuge - Absatzbeziehungen des Haupthändlers zu

    Diese Vorschrift ist, wenn die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 89 b Abs. 1 HGB vorliegen, auf Vertragshändler ebenfalls entsprechend anzuwenden (BGH, Urt. v. 7.7.1983; I ZR 115/81).
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